Du kannst dir jährlich etwas Geld vom Staat zurückholen: So funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung. |
Die Firma, bei der du tätig bist, zieht von deinem Gehalt automatisch die entsprechende Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsabgaben ab und gibt diese weiter. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Gehalts, andere Kriterien können nicht berücksichtigt werden. Wenn also jemand besondere Ausgaben hat, dann kann er das dem Finanzamt bekannt geben und einen Teil dieser bezahlten Lohnsteuer wieder zurückverlangen. Das nennt man „Arbeitnehmerveranlagung“ und gilt für alle Personen, die unselbstständig tätig sind, also beispielsweise Angestellte in einer Firma. Du musst dafür deinen Wohnsitz in Österreich haben.
Laut der Arbeiterkammer erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schnitt jährlich 200 Euro vom Finanzamt zurück – es zahlt sich also wirklich aus, die Mühe auf sich zu nehmen. Für eine Arbeitnehmerveranlagung sind nämlich die entsprechenden Unterlagen vorzubereiten und du musst ein entsprechendes Formular genau ausfüllen. Du musst dich auch nicht hetzen: Du hast fünf Jahre Zeit, dir Geld vom Finanzamt zu holen. Für das Jahr 2014 kannst du also noch bis Ende des Jahres 2019 einreichen. Klüger ist es aber, die Veranlagung immer gleich im nächsten Jahr zu machen, dann hast du sicher alle Unterlagen noch parat und kannst daher beim Ausfüllen genauer sein.
Was kannst du bei der Arbeitnehmerveranlagung einreichen? Es gibt drei große Bereiche: Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen. Das klingt kompliziert, ist es aber gar nicht.
SONDERAUSGABEN
Dazu zählen Ausgaben für die „Errichtung neuen Wohnraums“ (also beispielsweise der Kauf einer Wohnung) oder die Sanierung von Wohnungen. Darunter fallen also auch Wohnkredite, bei Mietwohnungen kann aber nur ein Anteil an den Baukosten verwendet werden, falls du einen solchen bezahlt hast. Wenn du neue Fenster einbaust, so gilt das als Sanierungsmaßnahme und kann angerechnet werden – du brauchst dafür aber natürlich eine Rechnung der Firma, die das gemacht hat. Normale Reparaturen, etwa wenn der Wasserhahn getropft hat, können hingegen nicht geltend gemacht werden.
Zu den Sonderausgaben zählen auch Kirchenbeiträge und Prämien für freiwillige Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungen. Auch Spenden an Organisationen sind abzusetzen, wenn diese offiziell anerkannt sind (siehe Spendenliste des Finanzministeriums: https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp)
WERBUNGSKOSTEN
Das hat nichts mit Werbung zu tun, sondern mit Ausgaben im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit. Wenn du also einen Kurs besuchst, den du selbst bezahlst, dann kannst du diesen unter dem Punkt Werbungskosten einreichen. Die Ausbildung sollte aber tatsächlich einen beruflichen Zusammenhang haben, „YouTube für Anfänger“ fällt eher nicht darunter. Umschulungsmaßnahmen für einen neuen Beruf werden aber auch anerkannt, ebenso Nächtigungs- und Fahrtkosten für Kurse und Lehrgänge. Studierende können Ausgaben im Rahmen des Studiums ebenfalls absetzen. Auch Fachbücher und Ausgaben für IT-Geräte fallen in diese Kategorie, allerdings muss ein beruflicher Hintergrund bestehen – und die Dinge musst du wirklich selbst bezahlt haben, nicht deine Firma. Wenn du dir einen Computer kaufst und diesen auch beruflich benötigst, kannst du diesen Kauf angeben – das Finanzamt erlaubt sogar, dass du diesen auch privat nutzt (nämlich genau genommen zu 40 Prozent). Ähnliches gilt für Internet-Gebühren. Unter Werbungskosten fallen auch etwaige Gewerkschaftsabgaben.
AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN
Unter diesem Begriff werden unter anderem Ausgaben zusammengefasst, die durch eine Krankheit verursacht wurden, also beispielsweise Arzthonorare, Spitalskosten, Rezeptgebühren und Ähnliches. Auch eine Kur kann eingereicht werden, ebenso Kosten für die Betreuung von Angehörigen und Begräbniskosten. Natürlich bekommst du diese Ausgaben nicht voll zurück, sondern das Finanzamt berechnet, um wie viel deine Steuerabgaben dafür reduziert werden – und den entsprechenden Betrag kannst du dann zurückbekommen. Das gilt generell für die Arbeitnehmerveranlagung. Personen, die eine mindestens 25-prozentige Behinderung aufweisen, können unter anderem Transport- und Krankheitskosten einreichen.
TIPPS ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG:
Entsprechende Unterlagen schon im Laufe des Jahres sammeln. Hebe also alle Rechnungen auf, die relevant sein könnten, etwa über den Kauf von Fachbüchern oder die Teilnahme an einem Seminar. Das gilt auch für Apothekenrechnungen, Arzthonorare, Bestätigungen des Kirchenbeitrags und Ähnliches.
- Bestätigungen von Versicherungen über Prämien, die du in dem Jahr bezahlt hast, verlangen. Oft werden solche Bestätigungen automatisch zugeschickt, aber das muss nicht der Fall sein.
- Probieren geht über Studieren: Sei nicht zimperlich, was das Einreichen von Ausgaben betrifft. Wenn dem Finanzamt etwas nicht passt, wird es ohnedies gestrichen.
- Das Ausfüllen des entsprechenden Finanzamt-Formulars ist nicht allzu kompliziert, bei Fragen stehen die Finanzämter aber auch zur Verfügung. Scheue dich nicht, nachzufragen, wenn du etwas nicht verstehst.
- Manchmal gibt es auch eine sogenannte „verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung“, dann bekommt man vom Finanzamt eine entsprechende Aufforderung zugeschickt und muss das Formular auf jeden Fall ausfüllen. Das kann beispielsweise passieren, wenn es Fehler in der Personalverrechnung deiner Firma gegeben hat.
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